Realschul-ABC

Der Schüler soll nicht Gedanken, sondern denken lernen;
man soll ihn nicht tragen, sondern leiten, wenn man will, dass er in
Zukunft von sich selbst zu gehen geschickt sein soll.

Immanuel Kant (1724-1804)


Liebe Eltern bzw. Erziehungsberechtigte!

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über das Schulleben an unserer Schule geben.
Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir alle Informationen nach Stichworten gegliedert und diese in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Sollten Sie weitergehende Informationen wünschen, wenden Sie sich gerne an die Schule.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Dehmel
Realschulrektorin


Unsere Schüler*innen können folgende Abschlüsse, die auch an anderen Schulformen der Sekundarstufen I vergeben werden, an der St.-Ludgeri-Schule, Realschule Löningen erreichen:
Nach Jahrgang 10:
Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss

Sekundarabschluss I Realschulabschluss

Erweiterter Sekundarabschluss I = Zugangsberechtigung in die gymnasiale
Oberstufe
Nach Jahrgang 9:

Hauptschulabschluss

Abschluss Förderschwerpunkt Lernen

Zurzeit werden verschiedene Arbeitsgemeinschaften im Ganztagsbereich am Nachmittag angeboten. Diese können von den Schüler*innen gewählt werden und sind dann verbindlich für ein halbes Jahr zu belegen. Neben den von der Schule (teils in Kooperation mit Kopperationen z.B. dem Gymnasium) angebotenen, wechselnden AGs (z.B. Hausaufgabenbetreuung, Schulsanitätsdienst, Streitschlichterausbildung, Upcycling, Perfektes Dinner, Leichtathletik, Kreatives, Anfänger Informatik, Schulband, Basketball, Grüner Daumen) gibt es weitere Aktionen, die von unseren Schüler*innen in Eigenarbeit geleitet werden (z.B. Tanzen).

Eine umfangreiche Liste mit erforderlichen Unterrichtsmaterialien wird vor Beginn des neuen Schuljahres als Dokument auf der Homepage und zusammmen mit der Bücherliste unter „Unsere Schule“ – „Schulanmeldung“ – „Neuzugänge“ zur Verfügung gestellt und ausgehändigt.

Mit Frau Wichmann steht unseren Schüler*innen eine ausgebildete Beratungslehrerin zur Verfügung. Sie kümmert sich sowohl um schulische Probleme als auch um soziale Konflikte. Gemeinsam mit den Schüler*innen werden Maßnahmen zur praktischen Anwendung entwickelt. Darüber hinaus steht Frau Wichmann auch Ihnen, den Eltern und Erziehungsberechtigten, zur Verfügung, um Hilfestellungen zu geben, Ihre Kinder verantwortungsvoll zum Schulabschluss zu begleiten. Eine Beratung umfasst kostenlose, unabhängige und vertrauliche Gespräche, welche immer auf Freiwilligkeit beruhen. Gemeinsam versuchen wir, individuell zugeschnittene Hilfen, Maßnahmen und Perspektiven im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu finden. In allen Phasen der Beratung untersteht sie der Schweigepflicht.

An unserer Realschule wird großer Wert auf die Berufsvorbereitung gelegt. Die Maßnahmen zur beruflichen Orientierung umfassen laut Erlass in den Klassen 9 und 10 der Realschule 30 Tage. Sie werden an unserer Schule u.a. geblockt als Betriebspraktika in Betrieben durchgeführt.
In Jahrgang 9 findet ein 2,5 – 3-wöchiges Betriebspraktikum statt, in dem Schüler*innen sich ein Bild über die Wirtschaft und von beruflichen Betriebsabläufen machen können. Im Abschlussjahrgang folgt ein einwöchiges Berufspraktikum, in dem sich die Schüler*innen einen individuellen Beruf aussuchen und hinsichtlich einer möglichen Ausbildung überprüfen können. Begleitet werden die Praktika in Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von den jeweiligen Wirtschaftslehrkräften der Klassen 9 bzw. 10.
Zudem gibt es eine Reihe an Informationsveranstaltungen durch die Agentur für Arbeit sowie Jobbörsen und Betriebsbesichtigungen. Des Weiteren werden im Unterricht Bewerbungen und Bewerbungsgespräche thematisiert sowie Verfahren entwickelt, wie unsere Schüler*innen ein erfolgreiches und glückliches Berufsleben finden können (work-life-planning).

Falls Sie aus dringenden Gründen die Beurlaubung Ihres Kindes wünschen, wenden Sie sich bitte in schriftlicher Form an die Klassenlehrkraft. Diese können nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Auch diese zählen als Fehltage.

Beurlaubungen für mehrere Tage erfolgen ausschließlich über die Schulleiterin und müssen spätestens zwei Tage vor der gewünschten Beurlaubung in der Schule vorliegen. Beurlaubungen vor und nach den Ferien werden nur in Härtefällen durch die Schulleiterin ausgesprochen. Bei Familienfeiern am Ort oder in der näheren Umgebung besteht für Ihr Kind am Tag nach der Feier Schulpflicht.

Bitte beachten Sie, dass Arztbesuche, Führerscheinprüfungen (Mofa, Roller, etc.) oder Vorstellungsgespräche möglichst am Nachmittag stattfinden sollten. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für die freiwilligen Angebote am Nachmittag, da für die Offene Ganztagsschule eine verbindliche Anmeldung der Eltern erfolgt ist.

pixabay: OpenClipartVectors

Es gibt keine Lernmittelfreiheit in Niedersachsen mehr. Die Schüler*innen bekommen stattdessen die Schulbücher leihweise gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt. Die Bücher werden am Ende des Schuljahres an nachrückende Schüler*innen weitergegeben. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die Bücher pfleglich behandelt werden, da Sie bei Mängeln ersatzpflichtig gemacht werden können. Die Kosten richten sich nach dem Zeitwert des Buches. Deshalb muss jedes Buch eingebunden werden. Ein Atlas, eine Schulbibel und ein Wörterbuch werden nicht ausgegeben. Sie müssen gegebenenfalls von den Eltern angeschafft werden. Gleiches gilt für Arbeitshefte o.ä. Bei weiteren Fragen werden Sie sich bitte an unseren Koordinator Herr Feller.

Datenschutzbeauftragte der St.-Ludgeri-Schule, Realschule Löningen ist Linda Cordes. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.rs-loeningen.de/datenschutz/ und https://www.rs-loeningen.de/iserv-nbc-co/

Elternabende finden auf Einladung der Klassenlehrkräfte oder der Klassenelternratsvorsitzenden statt. Hier werden wichtige, die Klasse betreffende Angelegenheiten besprochen. Zudem wählen Sie zu Beginn der Klasse 5, 7 und 9 aus ihrer Mitte für eine Amtszeit von jeweils zwei Jahren die/den jeweilige/n Klassenelternratsvorsitzende/n, seinen/ ihre Stellvertreter*in sowie drei Vertreter*innen für die Klassenkonferenz. Die Klassenelternratsvorsitzenden der einzelnen Klassen bilden den Schulelternrat. Sie wählen aus ihrer Mitte die/den Schulelternratsvorsitzenden, seinen/ihre Stellvertreter*in, zehn Vertreter*innen für die Gesamtkonferenz (und Stellvertreter*innen), jeweils eine/n Vertreterin für die Fachkonferenzen (und Stellvertreter*innen) sowie eine/n Vertreter*in für den Stadt- und Kreiselternrat. Sie vertreten die Interessen der Schulelternschaft. Außerdem werden Eltern in den Schulvorstand gewählt (siehe Schulvorstand).

Weitere Informationen finden Sie auch im Bereich „Schulelternrat und weitre Gremien„.

pixabay: slightly_different

Elternsprechtage finden an unserer Schule zweimal jährlich statt. Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Einladung. Alle Lehrkräfte und weitere Mitarbeiter*innen stehen Ihnen zu einem Gespräch über Ihr Kind zur Verfügung. Die Lehrkräfte sind aber auch an anderen Tagen des Schuljahres nach vorheriger Anmeldung zu sprechen. Da diese Gesprächstermine aus organisatorischen Gründen sehr kurz gehalten werden müssen, können evtl. intensivere Themen nicht besprochen werden. Hierfür sollte dann ein gesonderter Gesprächstermin mit den jeweiligen Mitarbeiter*innen und Lehrkräften vereinbart werden.

siehe Fehlzeiten

Eine Fächer werden aus pädaogischen Gründen nur im 1. oder nur im 2. Halbjahr unterrichtet. Die Note auf dem Ganzjahreszeugnis besteht somit nur aus einem Halbjahr. Informationen erhalten Sie zu Beginn des Schuljahres, die Bewertung ist auf dem Zeugnis ersichtlich.

Sollte ein/e Schüler*in während der Unterrichtszeit erkranken oder sich verletzen, wird die Schule versuchen, die Eltern oder gegebenenfalls einen Arzt zu verständigen, um gemeinsam weitere Maßnahmen abzusprechen. Deshalb sollte eine telefonische Erreichbarkeit einer Ansprechperson gewährleistet sein. Bitte melden Sie uns stets Veränderungen bei Ihren Kontaktdaten. Wird bei Verletzungen ein Arzt aufgesucht, muss im Anschluss im Büro eine Unfallanzeige aufgenommen werden.

Erziehungsmaßnahmen werden u. U. bei Verstößen gegen die Schulordnung oder anderem Fehlverhalten angewandt.
Erziehungsmittel können z.B. sein:

  1. Wiederholung nachlässig gefertigter Arbeiten
  2. Zusätzliche häusliche Übungsarbeiten
  3. Besondere schulische Arbeitsstunden unter Aufsicht
  4. Mündlicher Tadel mit schriftlichem Vermerk
  5. Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens
  6. Auferlegung besonderer Pflichten
  7. Verweisung aus dem Unterrichtsraum (unter Gewährleistung der Aufsicht)

Aufgabe der Fachkonferenz ist z. B. das Erstellen von Arbeitsplänen, die Gewichtung der Bewertungsbereiche (schriftlich, mündlich und fachspezifisch) oder die Sichtung neuer Schulbücher zur Einführung an der Schule. An der Fachkonferenz nehmen mit Stimmrecht alle Lehrkräfte teil, die das betreffende Fach unterrichten, und die Lehrkräfte, die eine Lehrbefähigung für das Fach besitzen. Gewählte Eltern- und Schülervertreter*innen nehmen ohne Stimmrecht teil.

Falls Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fährt, ist auf den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrrades zu achten. Während der Unterrichtszeit sind die Fahrräder ausschließlich in den dafür vorgesehenen Fahrradständen abzustellen. Mofas und Roller können auf dem Parkplatz am Seitengebäude der Schule abgestellt werden. Die in der Schule erteilte Mobilitätserziehung kann nur fruchten, wenn Sie sich Ihren Kindern im Straßenverkehr als Vorbild zeigen.

Fachräume sind Räume, die von der Einrichtung und Ausstattung her auf den Unterricht in einem bestimmten Fach zugeschnitten sind, z.B. der Physik- oder Werkraum. Da die Einrichtung dieser Räume besonders kostspielig ist, müssen die Schüler*innen in diesen Räumen zu besonders umsichtiger Arbeitsweise angehalten werden. Außerdem weist die Fachlehrkraft auf die in diesen Räumen gültigen Unfall-Verhütungsvorschriften und sicherheitsrelevanten (Verhaltens-)Regeln hin.

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Die Einhaltung und Kontrolle der gesetzlichen Schulpflicht und für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Unterrichtes sind Fehlzeiten der Schule zu melden. Fehltage werden auf dem Zeugnis festgehalten, unentschuldigte Fehlzeiten werden separat auf dem Zeugnis aufgeführt. Genauer Informationen finden Sie auch im schuleigenen Schülerkalender.

  • Falls Ihr Kind den Unterricht versäumt, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, Ihr Kind telefonisch per E-Mail an sekretariat@rs-loeningen.de bis 7.45 Uhr in der Schule aus Informationsgründen abzumelden. Die Abmeldung betrifft jeden Grund.
  • Die schriftliche Entschuldigung erfolgt über die Klassenlehrkraft. Die Eintragung erfolgt im Schülerkalender oder durch eine ärztliche Bescheinigung. Versäumt Ihr Kind aus Krankheitsgründen an mehreren Tagen den Unterricht, setzen Sie die Klassenlehrkraft darüber bitte in Kenntnis.
    Bei unentschuldigtem Fernbleiben Ihres Kindes, sind wir als Schule verpflichtet, mit den Eltern oder einer bei uns angegebenen Kontaktperson Verbindung aufzunehmen. Sollte niemand telefonisch erreichbar sein, werden wir, zum Wohle Ihrer Kinder, weitere Schritte einleiten müssen.
  • Wenn eine meldungspflichtige Krankheit festgestellt wird, muss diese dem Sekretariat telefonisch gemeldet werden. Dazu gehören bei eindeutiger Diagnose durch den Arzt vor allem: Covid19, Hepatitis A und B, Keuchhusten, Kopfläuse, Masern, Mumps, Ringelröteln, Scharlach, Windpocken, Zytomegalie, sowie Grippe (nachgewiesene Influenza). Diese Mitteilungen werden streng vertraulich behandelt.
  • Wer im Unterricht oder bei Pflichtveranstaltungen ohne triftigen Grund und unentschuldigt fehlt, muss mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen seitens der Schule rechnen.
  • Beurlaubungen (siehe oben) zählen ebenso zu Fehlzeiten.

Die Ferientermine für ein Schuljahr sind jeweils für mehrere Jahre im Voraus festgelegt.
Am letzten Schultag vor den Sommerferien sowie am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses ist nach der dritten Unterrichtsstunde Unterrichtsschluss.

Die Förder- und Forderangebote für Schüler*innen , z.B. im Fach Deutsch, werden zu Beginn eines jeden Schuljahres geplant. Die Anmeldung und Teilnahme erfolgt nach jeweiligen Ganztagsangebot. Auch Lehrkräfte empfehlen eine Teilnahme der jeweiligen Schüler*innen in Absprache mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Elternmitarbeit ist willkommen und wichtig für das Miteinander in der Schule. Ob als Elternvertreter*in, im Förderverein oder bei Schul- und Klassenaktivitäten: Die Kommunikation und das Interesse der Eltern sind für uns unerlässlich.

Seit 2006 unterstützt uns der Förderverein der Realschule Löningen materiell und ideell engagiert durch Eltern, Lehrkräfte und weiteren Mitglieder und fördert damit die Arbeit unserer Schule. Diese Unterstützung zeigt sich beispielsweise in der finanziellen Unterstützung verschiedener Schulveranstaltungen wie Waldjugendspiele, Besuch des gymnasialen Genlabors, Vorlesewettbewerb, Fahrt zur Gedenkstätte Esterwegen und viele soziale Aktionen im Rahmen von Präventionen. Es wäre wünschenswert, wenn möglichst viele Eltern durch ihre Mitgliedschaft im Förderverein die Schule unterstützen würden. Frau Hömmen als Mitglied des Fördervereins und Leiterin der Hausaufgabenbetreuung, ist regelmäßig in der Schule und steht Ihnen gern als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Der Förderverein ist außerdem am Tag der offenen Tür vertreten. Weitere Informationen zur Arbeit des Fördervereins, Ansprechpartner, etc. finden Sie zudem auf unserer Homepage.

Sie können den Förderverein mitgestalten, indem Sie…

  • Mitglied werden und den Förderverein mit mind. 12,00 € jährlich unterstützen
  • an Veranstaltung der Schule und des Fördervereins mitwirken
  • Projekte anregen
pixabay: geralt

Englisch ist ab Klasse 5 Pflichtfremdsprache.
Ab Klasse 6 der Realschule wird als Wahlpflichtkurs Französisch angeboten. Weitere Angebote im Rahmen des Ganztagsangebotes sind möglich.

Immer wieder bleiben ein Kleidungsstück, ein Turnbeutel, eine Trinkflasche, eine Brotdose oder ein Paar Turnschuhe o.ä. in der Schule zurück. Bitte ermuntern Sie Ihr Kind, seine/ ihre Sachen wieder mitzunehmen. Wir sammeln Sie in diesem Bereichen im Erdgeschoss. Wertsachen werden in der Verwaltung aufbewahrt.

Als Offene Ganztagsschule haben alle Schüler*innen die Möglichkeit an zwei, drei oder vier Tagen das vielfältige Angebot der offenen Ganztagsschule zu nutzen. In unserer Mensa können die Schüler*innen von Montag bis Donnerstag ein nahrhaftes und preisgünstiges Mittagessen einnehmen. Die Anmeldung erfolgt zu Beginn des Jahres über Anmeldezettel.

Die Gesamtkonferenz ist ein wichtiges Beschlussgremium in pädagogischen Angelegenheiten einer Schule. Bei einer Gesamtkonferenz werden zum Beispiel Fragen zur inneren Organisation der Schule, zur Schulordnung oder zur Schulbuchfrage diskutiert.
Schulleiter, alle Lehrkräfte, ein Vertreter der nichtpädagogischen Mitarbeiter*innen an der Schule, ein Vertreter der pädagogischen Mitarbeiter*innen, ein Vertreter der Schulträgerbeschäftigten, Vertreter*innen des Elternrates und Vertreter*innen des Schülerrates nehmen an der Gesamtkonferenz teil und sind auch stimmberechtigt.
Der/die Vertreter*in des Schulträgers nimmt ohne Stimmrecht an der Gesamtkonferenz teil.

Falls ein/e Schüler*in Schuleigentum beschädigt oder unbrauchbar gemacht hat, so sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der/ des betreffenden Schülers*in in der Regel schadenersatzpflichtig. Um die Eltern vor möglichen finanziellen Schäden zu bewahren, wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen.

Die digitalen Endgeräte der Schüler*innen bleiben während der Unterrichtszeiten ausgeschaltet in der Schultasche oder in sogenannten „Handygaragen“ im Klassenraum (Ausnahme nach Aufforderung durch Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen.
In den Pausen dürfen die digitalen Endgeräte von den Schüler*innen auf dem Schulhof benutzt werden. Datenschutz und Urheberrecht sind einzuhalten. Für Verstöße haften Erziehungsberechtigte und Schüler*innen.

Hausaufgaben sollen Ihr Kind anregen, sich mit dem im Unterricht Gelernten weiterhin zu beschäftigen. Sie haben zudem den Zweck, dass Ihr Kind eigenständiges und eigenverantwortliches Arbeiten lernt. Ihr Kind lernt, dass es auch außerhalb der Schulzeit Pflichten gibt, die es selbstständig erledigen muss. Hierdurch sowie durch Einüben und Anwenden von Fertigkeiten werden Lernprozesse fortgesetzt und der Unterricht in der Schule ergänzt. Hausaufgaben zeigen den Lehrkräften, was Schüler*innen verstanden haben, was sie gegebenenfalls nicht verstanden haben und wo noch unterrichtlicher Klärungs- und Übungsbedarf besteht. Art und Umfang der Hausaufgaben sind von Fach zu Fach unterschiedlich und abhängig vom behandelten Stoff. Um Hausaufgaben nicht zu vergessen, ist es empfehlenswert, diese in unseren Schülerkalender einzutragen.

pixabay: Felixmh

Sollte die regelmäßige Erledigung der Hausaufgaben ständiges Thema bzw. Streitpunkt in der Schule und zuhause sein oder als Verlässlichkeit in der Schule, besteht die Möglichkeit, dass die Schüler*innen diese mittags in der Schule erledigen. Von Montag bis Donnerstag stehen pädagogische Mitarbeiter*innen oder Lehrkräfte als Aufsicht und Unterstützung im Ganztag zur Verfügung. Nach Anmeldung durch die Eltern ist die Anwesenheit in der Hausaufgabenbetreuung verpflichtend, auch wenn an einem Tag einmal keine oder wenig Hausaufgaben anstehen.

Unser Hausmeister, Herr Brundiers, ist als Ansprechpartner ein „Mann für alle Fälle“. Fundsachen werden von ihm aufbewahrt und ausgehängt bzw. ausgelegt (z.B. Brotdosen, Jacken, etc.). Telefonisch ist er während der Schulzeiten über das Sekretariat oder in seinem Büro zu erreichen.

pixabay: overjupiter

An der St.-Ludgeri-Schule, Realschule Löningen gelten die von der Schulleitung kommunizierten Hygienebestimmungen und Richtlinien gem. den Vorgaben des Landes Niedersachsen. Die Schulgemeinschaft wird über Änderungen schriftlich informiert. Zum Wohl und Schutz der Gemeinschaft ist eine Einhaltung selbstverständlich.

Mit dem Portalserver „IServ bietet die St.-Ludgeri-Schule, Realschule Löningen Lehrkräften, Mitarbeiter*innen der Schule sowie Schüler*innen eine moderne Kommunikationsplattform an, um wichtige schulischen Informationen per E-Mail zu erhalten. IServ bietet den papierlosen Austausch von Informationen und ist die schnellste Informationsquelle. Durch die personenbezogenen Zugänge (Account) sind die Daten Ihres Kindes vor Fremdzugriff geschützt. Auf der Weboberfläche können Ihre Kinder die jeweils notwendigen Informationen einsehen z.B. von ungelesenen E-Mails über anstehende Klassenarbeiten. All diese Informationen gibt es mit IServ sowohl über PC im lokalen Schulnetzwerk als auch von jedem anderen PC oder der App außerhalb der Schule. Weitere Informationen, Anleitungen und Nutzungsbedingungen finden Sie auch hier.

Wir gehen davon aus, dass alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sich an die Nutzungsvereinbarungen halten. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich die Schulleitung vor, den IServ Account zu sperren und
ggf. weitere Maßnahmen
zu treffen.

Das Niedersächsische Kultusministerium gibt für jedes Fach, das an der Schule unterrichtet wird, für die Lehrkräfte verbindliche Richtlinien heraus. Sie bilden die Grundlage für die schuleigenen Arbeitspläne. Für die Ausgestaltung ist die Fachkonferenz zuständig.

pixabay: kaboompics

In den Fächern Deutsch, Englisch, und Mathematik ist die Anzahl der zu zensierenden Klassenarbeiten für alle Klassen verbindlich vorgeschrieben:
Fach Anzahl
Deutsch 4 – 6
Englisch 4 – 6
Mathematik 4 – 6
Diese Angaben beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr. In den übrigen Fächern außer Sport, Textiles Gestalten und Werken sollten zwei zu benotende Lernkontrollen pro Schuljahr bei ganzjährigem Unterricht geschrieben werden. Vierstündige Fächer weichen müssen mehr schriftliche Lernkontrollen erbringen.

Nach Kenntnisnahme durch die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen die Arbeiten an die Lehrkraft zurückgegeben werden, da eine Archivierungspflicht in der Schule besteht.

Die Klassenkonferenz befasst sich im Wesentlichen mit Fragen der Zeugniserteilung und der Versetzung. Sie tritt aber auch bei groben Verletzungen der Schulordnung bzw. bei Disziplinarproblemen zusammen, um Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen zu besprechen und zu beschließen.
Alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer*innen nehmen an der Klassenkonferenz teil, Eltern- und Schülervertreter*innen nehmen ohne Stimmrecht teil. Bei Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen dürfen sich die Eltern- und Schülervertreter*innen enthalten.

pixabay: Memed_Nurrohmad

An der St.-Ludgeri-Schule, Realschule Löningen werden möglichst regelmäßig Klassenfahrten angeboten. Die Ziele werden innerhalb des Jahrgangs festgelegt und in den Klassen vorgestellt.

Die Klassenlehrkräfte sind verantwortlich für die Führung einer Klasse. Sprechen Sie daher bitte zunächst sie an, sofern es um schulische Angelegenheiten geht, die die Schüler*innen der entsprechenden Klasse betreffen. Klassenlehrkräfte unterrichteten nach Möglichkeit viele Stunden in ihren Klassen (Klassenlehrerprinzip). Dies wird wegen der zunehmenden Differenzierung allerdings schwierig. Jede Klassen hat zudem eine Co-Klassenlehrkraft, die bei der Arbeit unterstützt und bei Abwesenheit einspringt.

pixabay: OpenClipartVectors

Konflikte können manchmal entstehen. Sie zu lösen, erfordert ein einheitliches, abgesprochenes Vorgehen:

  1. Erste*r Ansprechpartner*in ist immer der oder die betroffene*n Lehrkraft/Lehrkräfte, Schüler*innen oder Mitarbeiter*innen.
  2. Sollte ein sachlich klärendes Gespräch nicht ausreichen, um den Konflikt zu lösen, sind je nach Sachlage Klassenlehrkräfte, Streitschlichter, Schülervertretung, Elternvertretung, Schulsozialarbeiter*innen bzw. Beratungslehrkraft die nächten Ansprechpartner.
  3. Erst wenn durch alle Bemühungen keine Lösung gefunden werden konnte, ist die Schulleitungals Ansprechpartner über die Verwaltung einzubeziehen.
  4. Alle Beteiligten bemühen sich, das Problem unter Beachtung und Kenntnis des Einzelfalls gemeinsam
    zu lösen.

Die Leistungen werden in allen Fächern durch Zensuren beurteilt. Bei der Leistungsbeurteilung gelten an der Schule für jedes Fach Grundsätze, die von den jeweiligen Fachkonferenzen unter Berücksichtigung der Kerncurricula erarbeitet worden sind. Neben schriftlichen und mündlichen Leistungen werden auch besondere fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten bei der Leistungsbewertung berücksichtigt.

Im Rahmen des Ganztagsangebotes am Nachmittag haben die teilnehmenden Schüler*innen die Möglichkeit ein abwechslungsreiches Mittagessen von 13.20 bis 13.55 Uhr einzunehmen. Sie können Ihr Kind auch nur zum Mittagessen anmelden (ohne AG-Angebote). Weitere Informationen, Menüübersichten, etc. finden Sie hier.

Die Anlieferung erfolgt durch die CUROM Dienstleistungs-GmbH. Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass wir eine Teilnahme der Schüler*innen am Mittagessen bei Anmeldung für das Nachmittagsangebot unbedingt empfehlen.

pixabay: Divily

Mit der anliegenden Anmeldung können Sie Ihr Kind für die Mittagsverpflegung im jeweils aktuellen Schulhalbjahr verbindlich anmelden. Die CUROM Dienstleistungs-GmbH zieht per SEPA-Basislastschriftverfahren den Essensbeitrag für den jeweiligen Zeitraum ein. Eine Kündigung ist (schriftlich) bis zum 15. des Monats zum Folgemonat möglich.

Bitte beachten Sie die Anmeldetermine. Die Anmeldung muss in der Verwaltung oder über die Klassenlehrkraft abgegeben werden.

pixabay: jmexclusives

Der Einsatz von digitalen Medien (Laptops, IPads, Digitalen Tafeln, PCs, Internet, Erlernen von MS-Office-Programmen, Kommunikationsplattformen, etc.) ist Unterrichtsbestandteil. Durch Präventionsmaßnahmen, die u.a. durch die Schulsozialarbeit in Kooperationen mit außerschulischen Anbietern in der Schule stattfinden, sichere Umgang mit dem Internet erlernt. Eine gute Mischung aus digitalen und nicht digitalen Medien bietet unseren Schüler*innen eine Vielfalt an Lernkanälen und bereitet sie dennoch auf die Herausforderung der Arbeitswelt vor.

Unseren Schüler*innen und dem Kollegium stehen demnächst Klassensätze Laptops und IPads für den Unterricht. Das Schulgebäude ist zusätzlich in den Klassenräumen mit digitalen Tafeln (demnächst auch die Fachräumen), Beamern und Dokumentenkameras ausgestattet.
Damit die digitalen Medien sinnvoll und effektiv eingesetzt werden können, werden unsere Schüler*innen eingehend im Umgang mit diesen Medien geschult; dies beinhaltet an unserer Schule der Umgang mit der Technik an sich als auch die richtige Auswahl des digitalen Mediums für die Bearbeitung einer gestellten Aufgabe wie auch der Umgang mit der zugehörigen Software (inklusive unserer Kommunikationsplattformen). Begleitend starten wir bereits im Jahrgang 5 mit Präventionsprojekten, damit sich unsere Schüler*innen verantwortungsbewusst im digitalen Raum bewegen können.

Unser Kollegium wird kontinuierlich im Rahmen der Digitalisierung intern als auch extern fortgebildet, um einen hochwertigen Unterricht erteilen zu können.

Fortschreitende Motorisierung und wachsende Mobilität erfordern frühzeitige Heranführung der Schüler*innen an die Erfordernisse des Straßenverkehrs. Deshalb ist die Mobilitätserziehung Teil aller Fächer, die an der Schule unterrichtet werden. Einmal im Jahr findet in Kooperation mit der Polizei Löningen eine unangemeldete Beleuchtungs- und Sicherheitskontrolle der Fahrräder statt.

Die Niedersächsische Bildungscloud (NBC) ist ein Projekt der Landesinitiative n-21: Schulen in Niedersachsen des Niedersächsischen Kultusministeriums. Das datenschutzkonforme und kostenfreie Angebot einer landesweiten Cloudlösung im unterrichtlichen Alltag. Die NBC ergänzt in unserer Schule das bereits etablierte und eingeführte Lern- und Arbeitsumgebung System IServ und ist besonders geeignet für die schulübergreifende Kollaboration an der St.-Ludgeri-Schule, Realschule Löningen. Durch die personenbezogenen Zugänge (Account) sind die Daten Ihres Kindes ebenso vor Fremdzugriff geschützt. Weitere Informationen, Anleitungen und Nutzungsbedingungen finden Sie auch hier.

Wir gehen davon aus, dass alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sich an die Nutzungsvereinbarungen halten. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich die Schulleitung vor, den NBC Account zu sperren und
ggf. weitere Maßnahmen
zu treffen.

Jede Klasse hat ihren eigenen Ordnungsdienst. Die Klassenlehrkräfte legen intern auch weitere Dienste fest (z.B. für Pflanzen gießen etc.).

Für den Fall, dass ein/e Schüler*in seine Pflichten grob verletzt, den Unterricht nachhaltig stört, Leistungen verweigert oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleibt (Aufzählung nicht abschließend), sieht das Niedersächsische Schulgesetz (§61 NSchG) die folgenden Ordnungsmaßnahmen vor, falls Erziehungsmittel nicht ausreichen: Ausschluss vom Unterricht in einem oder in mehreren Fächern oder ganz oder teilweise von dem den Unterricht ergänzenden außerunterrichtlichen Angeboten bis zu einem Monat, Überweisung in eine Parallelklasse, Ausschluss vom Unterricht sowie von dem den Unterricht ergänzenden außerunterrichtlichen Angeboten bis zu drei Monaten, Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform, Verweisung von der Schule, Verweisung von allen Schulen.

Für Schüler*innen aus den Jahrgang 5 melden sich Neuntklässler, die den neuen Fünftklässlern den Einstand an unserer Schule erleichtern wollen. Gerade in den ersten Tagen nehmen sie sich viel Zeit, um den „Neulingen“ die Schule zu zeigen, den kürzesten Weg zur Mensa zu erklären oder bei der Schul-Rallye zu helfen. Nach dem Unterricht sorgen die Neuner dafür, dass jedes „Patenkind“ sicher zum richtigen Bus kommt. Zudem können die Paten die Arbeit der Klassenlehrkräfte unterstützen.

pixabay: manfredsteger

In den großen Pausen (nach der 2. und nach der 4. Unterrichtsstunde) können unsere Schüler*innen unseren Pausenhof nutzen. Weiterhin können die Schüler*innen die Flure im Erdgeschoss unseres Gebäudes zum Aufenthalt nutzen. Falls kein Fachraumwechsel stattfindet, bleiben die Schüler*innen während der kleinen Pausen in ihrem Klassenraum. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist verboten. In der Mittagspause ist das Verlassen des Geländes nicht zulässig. Die Toiletten sollen pfleglich und nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden. Genauere Verhaltensregeln sind in der Schulordnung nachzulesen.

Wir haben folgende Pausenzeiten:

1. gr. Pause9.35 – 9:55
2. gr. Pause11:30 – 11:45
3. Mittagspause13:20 – 13:55

Die Schüler*innen sollten ein nahrhaftes, gesundes Pausenbrot mitbringen: Butterbrot, Obst, evtl. ein Getränk. Süßigkeiten, Chips sowie stark zuckerhaltige Getränke (Cola etc.) sind als Pausenfrühstück ungeeignet.
Normalerweise wird regelmäßig von einigen Eltern ein „gesundes Pausenfrühstück“ angeboten, das unsere Schüler*innen gegen einen Selbstkostenpreis erwerben können. Weitere Eltern werden händeringend gesucht. Zudem gibt es die Möglichkeit im Kiosk im Forum weitere Snacks zu erhalten.

Ein wichtiges Anliegen unserer Schule St.-Ludgeri-Schule, Realschule Löningen, ist, präventiv zu arbeiten. Je nach Jahrgang werden neben individuellen Anfragen und Projekten bzw. Aktionen verschiedene Schwerpunkte gesetzt: Social Media, Gewaltpräventation, Sucht und (illegale) Drogen, Körperbild, Schutzengel (personale Kompetenzen), Gesundheit, Bewegung und Ernährung uvm.

Die Zusammenarbeit erfolgt mit verschiedenen außerschulischen Partnern (z.B. Polizei, Caritas, SkF, Stiftung Edith-Stein, Landkreis Cloppenburg, Krankenkassen, Behörden, Kultusministerium, verschiedene Projektanbieter, …). Neben diesen Partner werden zahlreiche Sozialtrainings, Aktionen etc. durch Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter*innen und insbesondere auch von unserer Schulsozialarbeit durchgeführt.

Zahlreiche Informationen finden Sie im Bereich „Sozialarbeit“ auf unserer Homepage z.B. Veranstaltungen, Angebote des Beratungsteams, …

Zwei Bereiche spielen zudem eine deutliche Rolle im Schulalltag:

Über eine externe Firma kann ein Schließfach angemietet werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Schulanmeldung und erteilt das Sekretariat.

Im Jahr 2017 wurde unsere Schule als „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ durch das Kultusministerium Niedersachsen ausgezeichnet. Damit verpflichten wir uns bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Mobbing und Gewalt – eine Selbstverpflichtung für die Gegenwart und die Zukunft. Eine Schule, die den Titel trägt, ist Teil eines Netzwerkes, das sagt: „Wir übernehmen Verantwortung für das Klima an unserer Schule und für unser Umfeld.“ Im Rahmen dieses Projektes finden immer wieder Aktionen statt.

Die Vorsitzenden der Klassenelternräte (vgl. Elternvertreter) bilden den Schulelternrat. Dieser ist der Gesamtkonferenz der Schule zugeordnet. Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte die Schulelternratsvorsitzende/ den Schulelternratsvorsitzenden und ihren/ seinen Stellvertreter. Sechs Elternvertreter nehmen mit Stimmrecht an der Gesamtkonferenz teil. Die/ der Vorsitzende ist auch Gesprächspartner der Schulleiterin.
Der/Die Elternratsvorsitzende oder die Schulleitung berufen die Schulelternratssitzung ein. Hier informiert die Schulleiterin den Elternrat über neue bzw. geplante Schulerlasse und Verordnungen. Schulelternratssitzungen können jederzeit stattfinden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zur Schulleitung gehören Frau Dehmel (Schulleiterin) und Herr Macke (stellvertretender Schulleiter). Sie erreichen uns in der Verwaltungtelefonisch über das Sekretariat oder per E-Mail.

Der reibungslose Ablauf eines Schulalltags erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, die Kenntnis und die Beherrschung bestimmter Verhaltensregeln von Lehrkräften, Mirarbeiter*innen und Schüler*innen. Jede/ r Schüler*in sollte z.B. unbedingt darauf achten, dass er/ sie pünktlich zum Unterricht erscheint. Die Schulordnung finden Sie im Schülerkalender Ihres Kindes. Sie wurde gemeinsam entwickelt, im Schulvorstand und in der Gesamtkonferenz beschlossen.

Die ausgebildeten Schulsanitäter*innen helfen allen Schüler*innen bei jeglicher Verletzung im Bereich der Ersten Hilfe. Sie beruhigen, trösten und betreuen den Verletzten. Diese AG wurde im Jahre 2014 gegründet, um für mehr Sicherheit zu sorgen. Die Schulsanitäter*innen betreuen auch bei schulischen Veranstaltungen wie z.B. an den Spiel- und Sporttagen der Klassen. Für die AG-Leitung (Ausbildung) und Organisation ist Frau Büter verantwortlich.

Folgende schulische Veranstaltungen, die gemeinsam von Lehrkräften sowie Schüler*innen durchgeführt werden und über den normalen Unterricht hinausgehen, sind für die Realschule Löningen geplant: Schulfest, Bundesjugendspiele, Sportturniere, Schulwanderungen, Besichtigungen. Es gelten die gleichen Verhaltensregeln wie für den Unterricht. Die Teilnahme an Schulveranstaltungen ist Pflicht. Auf unsere Homepage finden Sie in verschiedenen Bereichen zurückliegende Aktionen.

Der Schulvorstand besteht an unserer Schule aus zwölf Personen, davon werden neben der Schulleiterin fünf Lehrkräfte aus dem Kollegium, drei aus der Elternvertretung und drei aus der Schülervertretung und jeweils zugehörige Abwesenheitsvertreter*innen gewählt. Ein/e Vertreter*in der Gemeinde (Schulträger) wirkt beratend mit. Zu den Schulvorstandssitzungen lädt i.d.R. zweimal jährlich die Schulleitung ein.

pixabay: Memed_Nurrohmad

Für die Fahrpläne und die Fahrstrecken der Schulbusse sind der Landkreis Cloppenburg Tel.: 04471/150 und die Emsländische Eisenbahn ÖPNV Meppen, Ordeniederung, Tel: 05931/933619 zuständig. Sie schließen Verträge mit den einzelnen Busunternehmen ab. Berechtigte Schüler*innen erhalten in den ersten Schulwochen einen Fahrausweis mit Bild. Jede/r Schüler*in ist für seine/ihre eigene Fahrkarte (Schülersammelzeitkarte) verantwortlich. Die Berechtigung richtet sich nach Altern und Entfernung vom Wohnort zur Schule und wird von jeweiligen Landkreis festgelegt.

Bei Verlust bitte umgehend im Sekretariat melden. Der Landkreis erhebt eine Gebühr für die Erstellung einer neuen Busfahrkarte.

Die Eltern halten Ihre Kinder dazu an, sich an den Haltestellen und im Bus verkehrsgerecht und angemessen zu benehmen. Sollte z.B. wegen schlechter Witterungsverhältnisse oder wegen einer Panne kein Bus verkehren, so ist zu überlegen, ob ein privater Schülertransport durchgeführt werden kann. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bitte telefonisch bei der Schule. Wenn Gegenstände der Kinder im Bus liegen bleiben oder verloren gehen, ist es zweckmäßig, sich so schnell wie möglich mit dem Busunternehmer in Verbindung zu setzen.

Unser schuleigener Schülerkalender wird den Schüler*innen zu Schuljahresbeginn ausgegeben. Er enthält durch einen übersichtlichen Wochenplan die Möglichkeit, Hausaufgaben oder wichtige schulische und private Termine einzutragen. Zudem enthält er Tipps und Vorlagen, die im Schulalltag helfen wie individuelle Stundenpläne, Notenübersichten,…
Zudem soll der Schülerkalender den Austausch zwischen Ihnen als Eltern und den Lehrkräften ermöglichen und sicherstellen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie diesen Planer regelmäßig einsehen. Schüler*innen und Eltern müssen zu Schuljahresbeginn die Grundsätze zur Schulorganisatorion- und Schulabläufe mit Unterschrift zur Kenntnis nehmen.

Der Schülerrat einer Schule setzt sich aus den Klassensprechern der Schule zusammen. Der Schülerrat ist das beschlussfassende Organ der Schülervertretung und ist für alle Fragen zuständig, die über einzelne Klassen hinausgehen. Die Schülervertretung informiert die Schüler*innen über alle Vorgänge an der Schule innerhalb und außerhalb des Unterrichtsgeschehens. Damit ist sie Anlaufstelle für alle Probleme, die die Schule betreffen. Der Schülerrat greift die aktuellen Probleme auf und gibt diese gegebenenfalls in geeigneter Weise an die Gesamtkonferenz weiter. Für diese Aufgabe wählt der Schülerrat aus seiner Mitte zehn Mitglieder (zuzüglich Vertrerinnen), die mit Stimmrecht an der Gesamtkonferenz teilnehmen. Zudem wählt er drei Mitglieder und drei Vertreter*innen für den Schulvorstand.

Unser Sekretariat ist von Montag bis Donnerstag von 7.00-16.00 Uhr und Freitag von 7.30-13.00 Uhr
telefonisch unter 05432/ 92290 oder per E-Mail unter sekretariat@rs-loeningen.de zu erreichen. Unsere Sekretärin Frau Brundiers steht mit Rat und Tat immer zur Seite.

Sicherheitsbelehrungen insbesondere in den Naturwissenschafts-, Hauswirtschafts-, Technik-, Werk-, Kunst- und Textilunterricht, Alarm- und Brandschutzbelehrungen und weitere sicherheitsrelevante Übungen erfolgen in der Regel einmal jährlich. Dies gilt auch für Brandschutzübungen, die unangekündigt durchgeführt werden.

Frau Schmitz und Frau Hollermann sind bei uns an der Schule als Schulsozialpädagoginnen tätig. Sie beraten die Schüler*innen und Eltern bei Problemen. Außerdem führen sie Konfliktberatung, soziales Training sowie verschiedene Projekte in den einzelnen Klassen und der gesamten Schule durch. Zudem arbeiten sie mit mehreren anderen Institutionen zusammen (z.B. Jugendamt, Beratungsstellen, Landkreis, Polizei, Schulbehörde. uvm.).
Gesprächstermine können telefonisch vereinbart werden. Der Inhalt der Gespräche wird vertraulich behandelt.

Termine sprechen Sie am besten telefonisch oder per E-Mail.

Unsere Schule wurde 2017 zum dritten Mal als Sportfreundliche Schule ausgezeichnet. So führen wir jährliche verschiedene Sport-aktivitäten durch (z.B. Schwimmfest, Bundesjugendspiele, Spielefest). Zudem haben unsere Schüler*innen jedes Jahr die Möglichkeit, das Deutsche Sportabzeichen zu erlangen. Außerdem nehmen wir seit vielen Jahren in verschiedenen Sportarten an der Aktion „Jugend trainiert für Olympia“ teil.

Als „Sportfreundliche Schule“ stehen wir für ein ganzheitliches Konzept aus einem vielfältigen Angebot in Sport, Fitness und gesunder Ernährung für alle Schüler*innen. Unser Ziel ist es, die Bewegung und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen durch abwechslungsreiche Sportangebote zu fördern. Zurzeit arbeiten wir an „Fit 4 Futures“, einem Projekt für Lehrer*innen und Schüler*innen. Bewegungspausen und Stressbewältigungsstrategien werden in den Alltag mit einbezogen und eine gesunde Ernährung wird den Schüler*innen näher gebracht.

Zur Sportkleidung gehören grundsätzlich:

  • Turnhose (Trainingshose), Sporthemd (T-Shirt) und Turnschuhe. Aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen sind die Sportsachen erst vor dem Sportunterricht anzuziehen und nach dem Unterricht wieder auszuziehen. Die Turnhalle darf mit Turnschuhen, die draußen getragen wurden oder eine dunkle Sohle haben, nicht betreten werden.
  • Beim Schwimmunterricht sind nur Badehose bzw. Badeanzug (nicht Bikini) zugelassen. Schmuck, etc. muss abgelegt werden.
  • Von unseren Schüler*innen wird erwartet, dass sie den Forderungen der modernen Körperhygiene nachkommen, d. h., dass sie sich nach einer Doppelstunde Sport duschen (insbesondere in den höheren Jahrgängen). Seife, Handtuch usw. sind daher mitzubringen.

Eine Befreiung vom Schulsport kann nur bei Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung von der Sportlehrkraft ausgesprochen werden. Bei nicht offensichtlich erkennbaren Erkrankungen oder Verletzungen kann die Fachlehrkraft vor seiner Entscheidung ein ärztliches oder amtsärztliches Attest verlangen. Befreite Schüler*innen sind in der Regel im Sportunterricht anwesend.

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An unserer Schule sind ältere Schüler*innen zu Streitschlichtern*innen von unserer Schulsozialpädagogin ausgebildet worden. Ihre Aufgabe besteht darin, Konflikte zwischen Schüler*innen zu lösen. In den großen Pausen stehen die Streitschlichter unseren Schüler*innen im Streitschlichterraum (1.07) und auf dem Pausenhof zu Verfügung.

In ihrer halbjährigen Ausbildung im Rahmen einer AG lernen sie Methoden, mit denen sie Mitschüler*innen bei Streitigkeiten unterstützen können. In einem eigenen Raum (1.07) können sie in den Pausen Mitschüler*innen umgehend helfen und mit allen verfügbaren Mitteln daran arbeiten, die Auseinandersetzung langfristig zu lösen.

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Die Schule ist montags bis freitags in der Zeit von 07.30 – 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 05432/ 92290 oder Fax 05432/ 92291 zu erreichen. Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden. Sie erreichen uns unter sekretariat@rs-loeningen.de

Bei Unfällen leisten wir Erste Hilfe (s. Schulsanitätsdienst) und benachrichtigen so schnell wie möglich den Rettungsdienst sowie die Erziehungsberechtigten. Teilen Sie uns daher immer eine Notfallnummer mit, unter der wir Sie erreichen können. Je nach Art und Grad der Verletzung wird der/ die verunglückte Schüler*in zum nächsten Arzt, zum Hausarzt oder ins Krankenhaus transportiert. Gegen Unfälle, die sich während der Unterrichtszeit und auf dem direkten Schulweg ereignen, sind die Kinder durch die Schule versichert; trotzdem sollte den Kindern für alle Fälle auch die eigene Krankenversicherung mitgeteilt werden. Wird nach einem Schulunfall der Arzt aufgesucht, so ist umgehend darüber das Sekretariat zu informieren, damit die erforderliche Unfallanzeige aufgenommen werden kann.

Leider kann es durch Abwesenheit der Lehrkräfte zu Unterrichtsausfällen kommen. An unserer Schule werden in der Regel die ausfallenden Stunden von der 1. bis zur 5. Stunde vertreten. Der Vertretungsplan ist für die Schüler*innen im Schulgebäude über das digitale schwarze Brett in der Aula zugänglich. Dort werden die Vertretungen des Tages sowie des Folgetages angezeigt. Vor Unterrichtsbeginn wird der Vertretungsplan aktualisiert.

Bei extremen Witterungsverhältnissen, bei denen Schüler*innen die Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen erreichen oder verlassen können, hat die Entscheidung die Schulbehörde für uns auf den Landkreis Cloppenburg übertragen, dass ganz oder teilweise kein Unterricht stattfindet. Diese Entscheidung wird in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages getroffen und der Unterrichtsausfall an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen gemeldet.

Die Entscheidung wird unter www.vmz-niedersachsen.de, Rubrik „Niedersachsen“, Stichwort „Schulausfälle“ unverzüglich bekannt gegeben. Auch auf dieser Seite des Landkreises sind dieses Informationen zu lesen.

Es wird sichergestellt, dass Schüler*innen, die trotz eines Ausfalls zur Schule kommen, beaufsichtigt werden.

Falls die Wege nicht rechtzeitig gestreut oder geräumt werden können, haben Eltern das Recht, Ihre Kinder zu Hause zu lassen oder bei plötzlichem Wetterumschwung vorzeitig von der Schule abzuholen, auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Zu den einzelnen Fächern erhalten Sie auf unserer Homepage im Bereich „Fachbereiche“ weitere Infromationen.

pixabay: geralt

Im 5. Jahrgang beginnen die Schüler*innen normalerweise mit den Fächern:
Deutsch, Englisch, Mathematik, Musik, Kunst, Geschichte, Erdkunde, Physik, Chemie, Biologie, Textiles Gestalten, Werken, Sport, Religion oder Werte und Normen. Zudem haben die Klassen eine Verfügungsstunde (siehe unten).
Ab dem 6. Jahrgang werden diese Fächer in der Regel zusätzlich unterrichtet: Wahlpflichtkurse (2 Kurse oder Zweite Fremdsprache – Französisch). Es gibt ab hier keine Verfügungsstunde mehr.
Über die WPK-Wahlen werden die Eltern und Schüler*innen informiert. Die Wahl des WPK ist für ein Schuljahr verbindlich.

Ab dem 7. Jahrgang werden nicht mehr Werken und Textiles Gestalten unterrichtet. Neu kommt das Fach Politik hinzu.

Ab dem 8. Jahrgang wird zusätzlich Wirtschaft unterrichtet. Nur in diesem Jahrgang haben die Schüler*innen normalerweise regulär die Fächer Hauswirtschaft und Technik.

Im 9. und 10. Jahrgang werden Profile und ggf. zusätzlich ein WPK gewählt (anstatt des bisherigen Kurssystems). Sie dienen insbesondere der Berufsorientierung.

Die Unterrichts- und Pausenzeiten sind an unserer Schule sind wie folgt:

Die Klassen 5 erhalten jeweils eine Verfügungsstunde. Hier sollen mit der Klassenlehrkraft zusammen schulorganisatorische und soziale Aspekte unseres Schullebens besprochen werden.

Nach versäumtem Unterricht (z.B. aus Krankheitsgründen, Beurlaubungen) holt Ihr Kind den versäumten Unterrichtsstoff und ggf. die Hausaufgaben eigenständig nach. Dazu befragt es seine/ihre Mitschüler*innen oder setzt sich mit der jeweiligen Lehrkraft in Verbindung. In den Sachfächern werden die Mappen vervollständigt.

Die Jahrgänge 5 bis 9 sind jeweils ein Versetzungsjahrgang, d.h. dass die Klassenkonferenz am Ende eines Schuljahres einen Versetzungsbeschluss fasst. Der Jahrgang 10 ist ein Abschlussjahrgang.

Der Waffenerlass ist im Schülerkalender (siehe oben) abgedruckt und muss ebenso zur Kenntnis genommen werden. Bei der Schulanmeldung ist er zudem bei den Unterlagen enthalten.

Ab Klasse 6 werden zwei zweistündige Wahlpflichtkurse oder ein vierstündiger Wahlpflichtkurs Französisch (2. Fremdsprache) angeboten. Ihr Kind kann dabei aus verschiedenen Angeboten wählen. Die Kurse werden für ein Schuljahr gewählt, zensiert und sind versetzungswirksam.

In den Klassen 9 und 10 wählen die Schüler*innen zudem Profile im Rahmen der Berufsorientierung.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier und im Bereich der verschiedenen „Fachbereiche“ auf unserer Homepage.

Geld und Wertsachen sollten grundsätzlich nicht in den Jacken auf den Fluren und in den Umkleidekabinen zurückgelassen werden. Da bei Verlust kein Anspruch auf Ersatz besteht, sind Geld und Wertsachen zu Hause besser aufgehoben. Weitere Informationen unter Fundsachen.

Ihr Kind kann auf Ihren Antrag und auf Beschluss der Klassenkonferenz freiwillig in den nächstniedrigeren Schuljahrgang derselben Schulform zurücktreten. Bitte sprechen Sie vorab mit der jeweiligen Klassenlehrkraft.

Siehe Unterrichtsausfall (witterungsbedingt) und hier.

pixabay: athree23

Ab Jahrgang 5 erhalten die Schüler*innen Notenzeugnisse zum Halbjahresende und Schuljahresende.

Am letzten Schultag vor den Sommerferien sowie am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses ist nach der dritten Unterrichtsstunde Unterrichtsschluss.

Stand: Februar 2022